Benötige ich zusätzlich zu Soundsuit eine GEMA-Lizenz? Benötige ich zusätzlich zu Soundsuit eine GEMA-Lizenz?

Benötige ich zusätzlich zu Soundsuit eine GEMA-Lizenz?

Sarah K. Sarah K.

Ja. Wenn Sie Soundsuit in Deutschland zur Hintergrundbeschallung in einem gewerblichen oder öffentlich zugänglichen Bereich nutzen, benötigen Sie in der Regel zusätzlich eine GEMA-Lizenz.

Soundsuit und GEMA lizenzieren dabei unterschiedliche Nutzungen und Rechte. Beide Lizenzen ergänzen sich.

 

Was deckt meine Soundsuit-Lizenz ab?

Ihre Soundsuit-Lizenz berechtigt Sie zur gewerblichen Nutzung unseres Musikstreaming-Dienstes.

Soundsuit schließt hierfür Lizenzvereinbarungen mit den relevanten Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften ab und entrichtet Lizenzvergütungen für die über Soundsuit tatsächlich gestreamte Musik.

Ein privates Streaming-Abonnement wie Spotify, Apple Music oder YouTube ist für diesen gewerblichen Einsatz dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Warum benötige ich zusätzlich eine GEMA-Lizenz?

Sobald Musik beispielsweise für Kunden, Gäste, Patienten, Besucher oder Mitarbeiter wiedergegeben wird, kann es sich um eine öffentliche Musikwiedergabe handeln.

Diese Nutzung am jeweiligen Standort wird nicht durch das Soundsuit-Abonnement ersetzt. Der Betreiber des Standorts ist dafür verantwortlich, die entsprechende Nutzung bei der GEMA anzumelden.

Die GEMA bestätigt ausdrücklich, dass für regelmäßig wiederkehrende Hintergrundmusik beispielsweise in Geschäftsräumen, Gaststätten oder Friseursalons ein entsprechender Vertrag erforderlich ist.

Vereinfacht gesagt:

Soundsuit → Lizenzierung des professionellen Musikstreamings

GEMA → Lizenzierung der öffentlichen Wiedergabe der Musik an Ihrem Standort

So werden sowohl das Streaming als auch die öffentliche Wiedergabe der Musik ordnungsgemäß lizenziert.

 

Welche GEMA-Lizenz benötige ich?

Für die typische Nutzung von Soundsuit als Hintergrundmusik kommt in Deutschland in der Regel der GEMA-Tarif M-U – Hintergrundmusik mit Tonträgern zur Anwendung.

Die GEMA nennt für diesen Tarif unter anderem:

  • Einzelhandel und Boutiquen
  • Gastronomische Betriebe
  • Friseursalons
  • Praxen und Warteräume
  • Fitness- und Sportstudios
  • Banken
  • Büros und Werkräume
  • Schwimm-, Freizeit- und Saunabäder

Welche Vergütung konkret anfällt, hängt von der jeweiligen Nutzung und unter anderem von der Größe der beschallten Fläche ab. Die GEMA bietet dafür einen Online-Preisrechner und die direkte Anmeldung über ihr Onlineportal an.

GEMA: Hintergrundmusik anmelden und Preis berechnen

Ein Computerbildschirm zeigt das GEMA Onlineportal mit verschiedenen Service-Optionen.

 

Muss ich zusätzlich einen Vertrag mit der GVL abschließen?

In der Regel nicht separat. Die GEMA nimmt im Bereich der öffentlichen Aufführung und Wiedergabe auch Vergütungen für weitere Verwertungsgesellschaften ein, insbesondere für die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten). Die GVL vertritt hierbei insbesondere die Leistungsschutzrechte ausübender Künstler und Tonträgerhersteller.

Bei entsprechenden GEMA-Tarifen werden diese Vergütungsbestandteile über die GEMA abgerechnet. In den GEMA-Tarifinformationen werden beispielsweise GVL-Zuschläge ausdrücklich als Bestandteil der Vergütung ausgewiesen.

Für die übliche Hintergrundbeschallung mit Soundsuit bedeutet das daher grundsätzlich:

Soundsuit + passende GEMA-Lizenz = die beiden Lizenzen, um die Sie sich als Betrieb kümmern müssen.

 

Wer meldet die Musik bei der GEMA an?

Die GEMA-Lizenz ist standort- bzw. nutzungsbezogen. Daher muss der Betreiber des Geschäfts, Restaurants, Hotels, Fitnessstudios, Büros oder einer anderen Einrichtung die öffentliche Musikwiedergabe bei der GEMA anmelden.

Soundsuit kann diese Anmeldung nicht stellvertretend für jeden einzelnen Kunden und Standort übernehmen.

 

Warum gibt es überhaupt zwei Vergütungen?

Die beiden Lizenzierungen betreffen unterschiedliche Teile der Musiknutzung.

Bei Soundsuit entstehen Lizenzvergütungen durch das Streaming der Musik. Die tatsächliche Nutzung der Musik auf unserer Plattform ist dabei relevant für die Vergütung der jeweiligen Rechteinhaber.

Die GEMA-Lizenz betrifft dagegen die öffentliche Wiedergabe am Standort. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils anwendbaren GEMA-Tarif und Faktoren wie der Art der Nutzung oder der Größe der beschallten Fläche.

Auf diese Weise tragen beide Lizenzierungen dazu bei, dass Künstler, Songwriter, Komponisten, Musikverlage und weitere Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Musik vergütet werden.

Hinweis: Der Tarif M-U gilt für typische Hintergrundmusik. Andere Nutzungsarten, beispielsweise Veranstaltungen, Live-Musik, Tanzveranstaltungen oder bestimmte Fitnesskurse, können eine andere oder zusätzliche GEMA-Lizenz erfordern. Die GEMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzungen, die nicht von einem bestehenden Vertrag erfasst sind, separat angemeldet werden müssen.

 

Weitere Informationen:


GEMA – Hintergrundmusik in Unternehmen
GEMA – Tarif M-U für Hintergrundmusik

 

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